Gesundheitshunderter der SVS

Wenn du nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert bist, kannst du einmal im Jahr den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen.

Voraussetzung: Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung beziehungsweise Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“.

Du nimmst Massagen im Wert von mindestens 150.- Euro in Anspruch und bezahlst die Rechnung ganz normal ein. Danach stellst du den Antrag auf einen SVA Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei deiner Landesstelle.

 

www.svs.at/cdscontent/