Wenn du nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert bist, kannst du einmal im Jahr den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen.
Voraussetzung: Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung beziehungsweise Teilnahme am Programm „Selbständig
Gesund“.
Du nimmst Massagen im Wert von mindestens 150.- Euro in Anspruch und bezahlst die Rechnung ganz normal ein. Danach stellst du den Antrag auf einen SVA Gesundheitshunderter mit einer
Rechnungskopie bei deiner Landesstelle.